Unsere Leistungen
Normale Fahrten
Was ist schon normal?
Die normale Fahrt gibt es nicht, jede Fahrt ist einmalig, denn Sie sind es auch.
Wir bringen Sie, wohin Sie wollen und holen Sie von
wo auch immer ab.
Transfer Flughafen, Bahn, Bus
Der Urlaub beginnt schon an der Haustür, egal ob Urlaub oder Mammon rufen, wir bringen Sie ohne die Hektik des Parkplatzsuchens zum Flughafen, Bahnhof, Bus. Gern können Sie dem Fahrer die Flugdaten des Rückfluges mitteilen und wir holen Sie wieder ab. (Flugplanänderungen erfragen wir selbständig)
Bei Ankunft am Bahnhof oder mit dem Bus rufen Sie uns kurz vor Ihrer Ankunft an (ca. 20 min. vorher) und wir erwarten Sie und Ihr Gepäck wahlweise am Bahnsteig / Ankunftsplatz oder am Fahrzeug. Bei eigener An- und Abreise zu Ihrem Urlaubsziel nutzen Sie unseren Chauffeurservice. Ob Sie von uns gebracht und/oder geholt werden wollen, oder in Ihrem eigenen Fahrzeug reisen möchten, sprechen Sie uns an, wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Driving Home…
nicht nur zu Weihnachten…
Die guten Vorsätze halten meist nicht lange an. Es sollte nicht so spät werden, weil es ist ja in der Woche, aber dann war ́s doch lustig. Und nun steht das Auto da, verlockend liegt der Schlüssel in der Hand, wie viel Gläser Wein waren das jetzt nochmal?
Sobald die Antwort nicht lautet: keines, sollten Sie auch nicht mehr selbst fahren. Unser Personal – selbstverständlich mit 0,00 Promille – bringt Sie und Ihr Fahrzeug sicher nach Hause.
Parole: RETTET DIE FLEPPEN. Hierfür berechnen wir Ihnen den doppelten Kilometerpreis für die Überführung Ihres Fahrzeuges nach Hause inklusive der Rückkehr unseres Fahrers zu seinem Fahrzeug.
FEIERN OHNE ENDE – oder besser, wann war das?
Schlüssel, Kalender, Telefon, Schirm, Brille, Tasche weg (auch Gebisse hatten wir schon), Kleinteile, die aus der Tasche gefallen sind – unser Personal gibt die Informationen und Gegenstände der Schicht wie einen Staffelstab weiter.
Sollte etwas im Fahrzeug verblieben sein, bewahren wir es selbstverständlich bis zur Abholung durch Sie auf (max. 2 Wochen, danach Übergabe an das Städtische Fundbüro www.leipzig.de/fundbuero).
Boten- oder Einkaufsfahrten
Rotkäppchens Tag hätte entspannter sein können. Der Kuchen muss zu Oma, der Wein ins Büro, die Schulbrote zum Kind. Die Liste ist fast endlos.
Wir fahren Ihre eilige, pkw-fähige Fracht (gem. § 15 BOKraft) ohne Umwege zum Empfänger. Gerne lassen wir uns auch den Empfang der Sendung bestätigen.
Rollstuhl- und/oder Tragestuhlfahrten
Durch die Anschaffung von Rollstuhl- sowie Tragestuhl geeigneten Fahrzeugen (mit Rampe) können wir auch Rollstuhl- und Tragestuhlfahrten anbieten.
Unser erfahrenes und gesondert geschultes Personal erfüllt die für Rollstuhl- und/oder Tragestuhlfahrten besonders hohen Sicherheitsstandards und beherrscht das richtige Anlegen der Rückhaltesysteme.
Der Fahrpreis ermittelt sich anhand des Wegstreckenzählers (Mietwagentarif) zuzüglich einer Aufwandspauschale pro Fahrt.
Genehmigungsfreie Krankenfahrten
Zur ambulanten Operation
- Die Behandlung dient zur Vermeidung eines stationären Aufenthaltes.
- Die Operation ist im Katalog der Krankenkassen aufgeführt.
- Die Operation wird in der nächstgelegenen medizinisch geeigneten Behandlungseinrichtung durchgeführt.
- Bei Vor- und Nachuntersuchungen werden die gesetzlichen Fristen eingehalten:
- 3 Behandlungen innerhalb von 5 Tagen VOR der Operation und/oder
- Behandlungen innerhalb von 14 Tagen NACH der Operation.
Es müssen ALLE vorliegenden Tatbestände eingehalten werden UND ein/ mehrere entsprechende Transportscheine vorliegen.
Für JEDE Fahrt ist vom Fahrgast eine ZUZAHLUNG zu leisten, 10% vom Fahrpreis bzw. mindestens 5,00 € bis max 10,00 € Ausnahme: Die VORLAGE des gültigen Zuzahlungsbefreiungsausweises.
Hinweis: Kinder sind nicht von der Zuzahlungspflicht befreit.
Zur stationären bzw. teilstationären Behandlung
- Die Operation ist im Katalog der Krankenkassen aufgeführt.
- Die Operation wird in der nächstgelegenen medizinisch geeigneten Behandlungseinrichtung durchgeführt.
- Bei Vor- und Nachuntersuchungen werden die gesetzlichen Fristen eingehalten:
- 3 Behandlungen innerhalb von 5 Tagen VOR der Operation.
- 7 Behandlungen innerhalb von 14 Tagen NACH der Operation.
Es müssen ALLE vorliegenden Tatbestände eingehalten werden UND ein/ mehrere entsprechende Transportscheine vorliegen.
Für JEDE Fahrt ist vom Fahrgast eine ZUZAHLUNG zu leisten, 10% vom Fahrpreis bzw. mindestens 5,00 € bis max 10,00 € Ausnahme: Die VORLAGE des gültigen Zuzahlungsbefreiungsausweises.
Hinweis: Kinder sind nicht von der Zuzahlungspflicht befreit.
Genehmigungspflichtige Krankenfahrten
Zu ambulanten, hochfrequenten Behandlungen (z.B. onkologische Chemo- und/oder Strahlentherapie):
- gem. vorgeschriebenen Therapieschema
- UND mit langen Behandlungszeitraum (mind. 6 Monate)
- UND hoher Behandlungsfrequenz (mind. 1-2 wöchentlich)
- UND die Beförderung ist unerlässlich zum Schutz für Leib und Leben.
Es müssen ALLE Tatbestände ZUSAMMEN erfüllt sein UND die entsprechende ärztliche Verordnung im Original sowie die schriftliche Genehmigung der Krankenkasse bzw. des Leistungsträgers vorliegen (Aushändigung an Transportunternehmen).
Für JEDE Fahrt ist vom Fahrgast eine ZUZAHLUNG zu leisten, 10% vom Fahrpreis bzw. mindestens 5,00 € bis max 10,00 € Ausnahme: Die VORLAGE des gültigen Zuzahlungsbefreiungsausweises.
Hinweis: Kinder sind nicht von der Zuzahlungspflicht befreit.
Mobil in jeder Lebenslage
Durch die Anschaffung von Rollstuhl- sowie Tragestuhl geeigneten Fahrzeugen (mit Rampe) können wir auch Rollstuhl- und Tragestuhlfahrten anbieten.
Ob Sie also zum Arzt oder in den Zoo wollen, wir bringen und holen Sie, damit ihrerseits eine Teilhabe am öffentlichen und sozialen Leben möglich bleibt. Transport vorraussetzend ist, dass Sie selbständig im eigenen Rollstuhl bzw. in unserem Tragestuhl sitzen (kein Liegendtransport).
Unser erfahrenes und gesondert geschultes Personal erfüllt die für Rollstuhl-/Tragestuhlfahrten besonders hohen Sicherheitsstandards und beherrscht das richtige Anlegen der Rückhaltesysteme.
Gerne unterbreiten wir ihnen für diese Art von Fahrten ein Angebot. Im Normalfall ermittelt sich der Fahrpreis anhand des Wegstreckenzählers (Mietwagentarif) zzgl. einer Aufwandspauschale.